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Eine unabhängige Lohnanalyse hat ergeben, dass in der Psychiatrie Baselland zwischen Frauen und Männern Lohngleichheit herrscht.

Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden sind verpflichtet, innerhalb eines Jahres seit Revision des Gleichstellungsgesetzes vom 1. Juli 2020 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Auswertung dieser Analyse hat ergeben, dass in der Psychiatrie Baselland eine rechnerische Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern – unter sonst gleichen Bedingungen – von 1,6 Prozent zugunsten der Männer besteht.

Die 1,6 Prozent liegen deutlich unter der Toleranzschwelle von fünf Prozent. Dieser Wert wird durch die Analysemethode "Logib" des Bundes zugelassen, weil mit diesem Standardmodell nicht alle objektivierbaren Kriterien für Lohngleichheit erklärt werden können. Es gibt immer auch unternehmensspezifische Parameter, die vom Analysetool nicht erfasst werden. Es kann also davon ausgegangen werden, dass es in der PBL keine systematische Lohndiskriminierung der Frauen gegenüber den Männern gibt, sondern Lohngleichheit herrscht.

Die Gleichstellung hat in der Psychiatrie Baselland mit einem Frauenanteil von über zwei Drittel an allen Mitarbeitenden einen hohen Stellenwert", sagt CEO Barbara Schunk. "Ich bin darum sehr zufrieden mit dem Ergebnis der Lohngleichheits-Analyse."