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Versicherung und Kostengutsprache

Die Kosten für Behandlungen in der Allgemeinen Abteilung werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Für ausserkantonale und ausländische Patientinnen und Patienten empfiehlt sich, vorgängig Rücksprache mit der Krankenversicherung zu nehmen. Dasselbe gilt für die Privatklinik. Bei fehlender oder nur teilweiser Kostengutsprache durch die Versicherung wird bei Eintritt ein Depot verlangt.

Kantonale Patientinnen und Patienten

Behandlungen von Patientinnen und Patienten in der Allgemeinen Abteilung mit Wohnort in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn werden in der Regel von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen (abzüglich Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag). Die Eintrittsmeldung und ein allfälliges Gesuch um Kostengutsprache an die Krankenkasse wird von der Patientenadministration der Psychiatrie Baselland gestellt. Ambulante Behandlungen werden hauptsächlich über die Krankenkasse finanziert. Für Behandlungen, welche von der IV finanziert werden, ist eine IV-Verfügung notwendig.

Ausserkantonale und ausländische Patientinnen und Patienten

Auch Patientinnen und Patienten mit ausserkantonalem Wohnsitz können sich gerne in der Psychiatrie Baselland behandeln lassen. Die Grundversicherung übernimmt – ausser bei Notfällen – nur die Tarife, welche im Wohnkanton gelten. Falls der Tarif im Wohnkanton tiefer ist als der Tarif in der Psychiatrie Baselland, muss die Differenz durch die Zusatzversicherung «ganze Schweiz» oder durch die Patientin oder den Patienten selbst getragen werden. Die Zusatzversicherung «ganze Schweiz» kann je nach Krankenkasse Einschränkungen vorsehen. Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme vorgängig zu prüfen.

Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Ausland sind ebenfalls willkommen. Es muss jedoch vor der Behandlung unbedingt eine Kostengutsprache bei der Versicherung eingeholt werden.

Bei fehlender oder nur teilweiser Kostengutsprache durch die Versicherung bei Eintritt wird ein Depot verlangt.

Privatklinik

In der Privatklinik behandeln wir Patientinnen und Patienten mit einer Privat- oder Halbprivatversicherung (Spitalzusatzversicherung private oder halbprivate Abteilung). Es ist zu beachten, dass die Kostenübernahme durch die Spitalzusatzversicherung teilweise eingeschränkt sein kann. Es empfiehlt sich, die Kostenübernahme vorgängig zu prüfen.

Selbstverständlich sind in der Privatklinik auch Patientinnen und Patienten aus dem Ausland oder ohne vollständige Versicherungsdeckung herzlich willkommen:

  • Reine Selbstzahlerinnen und Selbstzahler aus der Schweiz oder dem Ausland begleichen sämtliche Kosten für erbrachten Leistungen selbst.
  • Patientinnen und Patienten, deren Behandlung durch die Grundversicherung gedeckt wird, haben die Möglichkeit, auf eigene Rechnung ein Upgrade auf eine höhere Behandlungsstufe durchzuführen.

In beiden Fällen wird ein Depot verlangt.

Kontakt

Bei Fragen zu den Kosten und Tarifen wenden Sie sich bitte an unsere Patientenadministration. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Patientenadministration (Versicherungstechnische Fragen, Rechnungen)

Psychiatrie Baselland
Patientenadministration
Bienentalstrasse 7
Postfach 599
4010 Liestal
T: +41 61 553 50 30
patientenadministration(at)pbl.ch